Freiraumplanung als Teil der Landschaftsarchitektur befasst sich in der Planung mit ästhetisch, ökologisch und sozial konsistenten Freiraumstrukturen im impliziten Zusammenhang mit urbanen und suburbanen Strukturen. Ihre gesetzliche Aufgabe wird durch die Ziele der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes definiert.
Die Freiraumplanung dient der Gestaltung von öffentlichen oder privaten Erholungsflächen, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, sowie den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Menschen.

Berliner Viertel Wohnumfeldverbesserung